.... und wir haben Epsilon auch eine neue Variante der teleologischen Gesetzesauslegung, sog. MoFistische Auslegung, zu verdanken, quasi eine bisher unbekannte, revolutionäre Neuinterpretation des UrhG, die in die Rechtsgeschichte eingehen wird: der ehemalige Inhaber der Rechte darf die Lizenz solange weiternutzen, bis sämtliche Lagerbestände verkauft sind und zwar ohne, dass eine Lizenzgebühr fällig wird .... weil das für alle die beste Lösung ist ... äh, ich glaube, ich muss auch das noch einmal nachlesen ...
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