Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Messverfahren für den Web-Sondermann:
Vorbemerkungen
Die Teilnehmer am Messverfahren für den Web-Sondermann bekommen von den Veranstaltern des Sondermann einen Messpixel bereit gestellt. Dieser Messpixel bietet ein standardisiertes Messverfahren, mit dessen Hilfe einheitliche und damit vergleichbare Nutzerdaten des damit gemessenen Webcomics erhoben werden können. Diese Messdaten werden als "Verkaufszahlen" des jeweiligen Webcomics herangezogen und bieten eine faire und einheitliche Lösung. Als Grundlage wird die Software Piwik genutzt, die von Datenschützern als datenschutzkonform betrachtet wird.
Rechte und Pflichten des Veranstalters
- Der Veranstalter stellt den Code zur Einbindung in die jeweilige Website zur Verfügung.
- Der Veranstalter überprüft die korrekte Einbindung des Codes in der jeweiligen Website.
- Der Veranstalter ist dazu berechtigt, eine unzureichende Einbindung des Codes anzumahnen und bei Verstoß gegen die Pflichten des Webcomics diesen aus der Zählung und damit dem Wettbewerb auszuschließen.
- Der Veranstalter kümmert sich um die technische Verfügbarkeit des Zählsystems und dessen korrekte Arbeitsweise.
- Der Veranstalter verpflichtet sich zum absoluten Stillschweigen über die Besucherzahlen des jeweiligen Webcomics. Die Zahlen werden nur an Dritte weiter gegeben, sofern dies vom Webcomic-Macher ausdrücklich gewünscht und / oder erlaubt wird.
- Die ermittelten Zahlen werden ansonsten ausschließlich zur Ermittlung der besten zehn Teilnehmer verwendet. Dabei wird Sorge getragen, dass bei der Vorstellung der besten zehn Teilnehmer keine Rückschlüsse auf Rangfolge und / oder Besucherzahlen möglich ist.
- Der Veranstalter bietet eine Funktion an, mit deren Hilfe einzelne Benutzer die Erfassung der Daten unterbinden können.
- Der Veranstalter bietet einen Code für die Einbindung eines Buttons an, der auf die Teilnahmebedingungen verweist.
Rechten und Pflichten des Webcomic-Machers
- Der Webcomic-Macher verpflichtet sich den Code dauerhaft bei seinem Webcomic einzubinden.
- Ist der Webcomic nur ein Teil einer größeren Website mit mehreren Webcomic-Serien, wird der Code nur bei dem eingereichten Webcomic eingebunden. Beispiel: Bei Comicgate darf der Code nicht bei den anderen Serien anderer Zeichner zu finden sein und auch nicht auf der restlichen Website.
- Gehört zum Webcomic auch eine begleitende Website mit Blog und weiteren Seiten, darf der Code auch auf diesen Seiten eingebunden werden.
- Der Code darf nur genau einmal auf jeder HTML-Seite des jeweiligen Webcomics eingebunden werden.
- Der Webcomic-Macher kann jederzeit aus dem Zählverfahren aussteigen, steigt damit aber auch insgesamt aus dem Wettbewerb um den Web-Sondermann des jeweiligen Jahres aus.
- Der Webcomic-Macher verpflichtet sich dazu eine Funktion einzubinden, mit der einzelne Benutzer die Erfassung der Daten unterbinden können.
- Der Webcomic-Macher verpflichtet sich dazu, das Zählsystem nicht zu manipulieren. Wird eine Manipulation festgestellt, kann der Webcomic-Mach auch nachträglich vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
- Der Webcomic-Macher verpflichtet sich zur Einbindung eines Buttons, der auf die Teilnahmebedingungen verlinkt.
- Der Webcomic muss ursprünglich in deutscher Sprache veröffentlicht worden sein. Übersetzungen in andere Sprachen sind zulässig.
Technische Durchführung des Zählerverfahrens
Zum Einsatz kommt die Software Piwik. Es werden für die Zählung lediglich die Besucherzahlen berücksichtigt. Die Besucherzahlen werden gemittelt. Das bedeutet, dass die Gesamtbesucherzahlen erfasst und durch die Anzahl der in der Ermittlung erfassten Monate geteilt werden.
Die Zählung wird vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 durchgeführt.
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